
In unserer Praxis für Psychotherapie bieten wir Ihnen fachlich fundierte Hilfe und Unterstützung bei privaten und beruflichen Belastungen sowie in Lebenskrisen an.
Wir vergeben Termine zeitnah, sodass ein umgehender Therapiebeginn möglich ist.
Es werden alle gängigen Psychotherapiemethoden, die von den Kostenträgern zugelassen sind, angeboten und von approbierten, kompetenten und erfahrenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt:
Unsere Patientinnen und Patienten nehmen regelmäßig einzelne Therapiesitzungen wahr. Diese finden je nach Indikation zum Beispiel ein Mal pro Woche à 50 Minuten statt.
Viele Menschen haben zunächst Bedenken, ob eine ambulante Psychotherapie der richtige Schritt ist. Manch einer hat Angst davor, psychisch krank zu sein. Diese Sorgen möchten wir Ihnen gerne nehmen.
Wenn Sie das Gefühl haben, seelisch und/oder körperlich einfach nicht mehr in der Balance zu sein bzw. wenn es Ihnen schon eine Zeit lang nicht gut geht, treten Sie mit uns in Kontakt, telefonisch oder per Mail.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen umgehend weiter!
Tel.: 030 - 369 969 70
Ziel und Aufgabe der Psychotherapie ist es, psychische und psychosomatische Beschwerden zu lindern oder zu heilen.
Private und berufliche Belastungen können nicht selten psychische und/oder körperliche Beschwerden hervorrufen. Wenn Sie sich infolgedessen in Ihrem Fühlen, Erleben, Denken sowie Handeln zunehmend verändert und eingeschränkt erleben, sollten Sie sich nicht scheuen, professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In unserer Praxis für Psychotherapie können unsere Fachärztinnen und Fachärzte zudem abklären, ob eventuell eine behandlungsbedürftige psychische oder psychosomatische Erkrankung vorliegt.
Eine ambulante Psychotherapie ist dann ratsam, wenn Sie psychische und/oder körperliche Probleme nicht mehr allein bewältigen können oder sich in Ihrer alltäglichen Lebensgestaltung eingeschränkt fühlen.
Eine psychologische Behandlung ist zu empfehlen, sollten Sie sich in nachfolgenden Beispielen wiederfinden:
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, welches durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann.
In einem ersten unverbindlichen Vorgespräch besprechen wir mit Ihnen, welche Therapieform helfen und welche Therapeutin bzw. welcher Therapeut zu Ihnen und Ihren speziellen Bedürfnissen und therapeutischen Indikationen passen könnte.
Die darauffolgenden ersten Gesprächstermine mit Ihrem Therapeuten dienen dem Kennenlernen. Es geht darum, dass Sie eine tragfähige, offene und vertrauensvolle Beziehung zu Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten aufbauen und über Ihre Erkrankung und deren Symptome sprechen können. Wichtig ist: die Chemie muss stimmen! Sollten Sie innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen das Gefühl haben, Sie und der Therapeut würden aneinander vorbei reden, dann sprechen Sie ihn darauf an. Oftmals lässt sich das klären. Im äußersten Fall, sollte er nicht zu Ihnen oder Ihren Bedürfnissen passen, haben Sie durchaus das Recht auf einen Therapeutenwechsel.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen und den Beihilfestellen in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z. B. Therapiestunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein. Bitte prüfen Sie vorab die Bestimmungen Ihrer Versicherung.
Kostenübernahme durch (freie) Heilfürsorge
Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich eine Kostenübernahmeerklärung vorlegen, die vorab vom Truppenarzt ausgestellt wird.
Ebenso können Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sich direkt an eine Privatpraxis wenden. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Kostenübernahme auf Selbstzahlerbasis
Wenn Sie kurzfristig Unterstützung benötigen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten für die psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu übernehmen. Die Therapiestunden werden nach dem Satz der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abgerechnet. Neben der Anmeldung in der Praxis sind keine weiteren Formalitäten notwendig.
Für Selbstzahler ergeben sich folgende Vorteile:
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in Einzelfallentscheidung im Kostenerstattungsverfahren.
Sprechen Sie uns hierzu gern an und wir klären dann für Sie, ob eine Kostenübernahme möglich sein könnte.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, wenn in Folge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht; beispielsweise aufgrund einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Bei uns arbeiten ausschließlich qualifizierte, erfahrene und approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bzw. Psychiatrie und Psychotherapie.
Unsere MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Es ist ihnen ausdrücklich verboten, persönliche Informationen über PatientInnen ohne deren ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben. All das, was Sie in der Psychotherapie bereden, darf Ihr Psychotherapeut niemandem mitteilen - nicht Ihrem Arbeitgeber und auch nicht Ihrem Lebenspartner oder anderen Angehörigen, es sei denn, Sie möchten dies ausdrücklich.
Haben wir Ihr Interesse an einer ambulanten Behandlung in unserer Praxis geweckt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen umgehend weiter!
- Kostenfreie Parkmöglichkeiten rund um die Straße des 17. Juni
- Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in den umliegenden Seitenstraßen oder in dem nur wenige Gehminuten entfernten Parkhaus "ContiPark", Uhlandstr. 192
- U-Bahn Linie U2: Ausstieg "Bahnhof Zoo" / “Ernst-Reuter-Platz“
- U-Bahn Linie U9: Ausstieg "Bahnhof Zoo"
- S-Bahn Linie S3, S5, S7, S9: Ausstieg "Bahnhof Zoo"
- Regionalbahn RE1, 2, 7, RB14, 21, 22: Ausstieg "Bahnhof Zoo"
- Bus Linie M45, 245: Ausstieg “Steinplatz“