Ambulante Psychotherapie Die tagesklinische Behandlung kann durch eine anschließende ambulante Psychotherapie in der Fachambulanz fortgesetzt werden. Wenn sich der Patient bereits vorher anderweitig in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung befunden hat, dann gilt uneingeschränkt der Grundsatz, dass er die Frage der Fortsetzung der begonnenen ambulanten Behandlung mit seinem Therapeuten klärt. Mit der ambulanten Weiterbehandlung wird eine allmähliche Umstellung in der persönlichen Lebenshaltung unterstützt, woraus sich ein nachhaltiger, positiver Einfluss auf das Krankheits- und Gesundheitsverhalten und damit auf die Lebensqualität ergibt. Die Fachambulanz steht Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern auch unabhängig von einem Aufenthalt in der Tagesklinik zur Verfügung. Die Kombination von tagesklinischer und ambulanter Psychotherapie erlaubt eine sehr günstige Gesamtbehandlungsplanung. Die positive Bindung des Patienten an den ihm vertrauten Psychotherapeuten und an die für ihn hilfreiche Institution unterstützt eine kontinuierliche, langfristige Stabilisierung. In der Fachambulanz kommen die zugelassenen und durch Gutachterprüfung qualitätsgesicherten Therapieverfahren zur Anwendung:
Die Therapien werden auf dem üblichen Wege bei den Kostenträgern und Beihilfestellen beantragt. Diese Anträge durchlaufen das vorgeschriebene Prüfverfahren durch Gutachter oder Beratungsärzte der Versicherungen. Die Psychotherapien werden von (Fach-)Ärzten oder approbierten Psychotherapeuten durchgeführt und nach den üblichen Sätzen der Gebührenordnung abgerechnet. Darüber hinaus können bei entsprechender Indikation auch Körper- oder Kunsttherapie als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Das ist insbesondere bei denjenigen Patienten der Fall, die weniger von Therapien in Gesprächsform profitieren oder solche „non-verbalen“ Therapien zusätzlich für sich nutzen wollen. |