Die Qualitätskontrolle
Die Qualitätskontrolle besteht aus einem System von
Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens (SCL - 90 - R) wird die Symptombelastung zu Beginn und am Ende der Behandlung durch den Patienten selbst eingeschätzt und der Therapieerfolg anschaulich gemacht.
Die zuweisenden Ärzte, psychologischen Psychotherapeuten und einweisenden Beratungsstellen erhalten – bei vorliegendem Einverständnis des Patienten – einen Entlassungsbericht, der die wesentlichen Daten über die Behandlung enthält und das Diskretionsbedürfnis des Patienten berücksichtigt.